Free PDF Das Vermieter-Praxishandbuch, by Rudolf Stürzer
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Das Vermieter-Praxishandbuch, by Rudolf Stürzer
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Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
1 WIE LÄSST SICH EIN PASSENDER MIETER FINDEN?1.1 DIE SUCHE NACH DEM RICHTIGEN MIETERDie Suche nach einem Mieter wird vom Vermieter entweder selbst durchgeführt oder auf einen Dritten, zum Beispiel einen Makler oder den Hausverwalter, übertragen, wenn sich der Vermieter mit der oftmals zeitintensiven Suche nicht beschäftigen kann oder will. In aller Regel beginnt die Suche mit einer Vermietungsanzeige in den örtlichen Medien, die die Anzeige auf Wunsch des Kunden häufig auch ins Internet stellen. Beauftragt der Vermieter mit der Suche einen Makler, wird dieser vorab prüfen, ob er entsprechende Interessenten in seiner Kundenkartei vorgemerkt hat. Ist dies nicht der Fall, wird auch der Makler das Mietobjekt inserieren, die eingehenden Anrufe entgegennehmen, Besichtigungstermine mit Mietinteressenten vereinbaren und unter Umständen eine gewisse Vorauswahl treffen. Der Vermieter sollte aber darauf bestehen, dass von allen potenziellen Mietinteressenten Selbstauskünfte eingeholt und ihm vorgelegt werden. Ferner sollte sich der Vermieter auch die Entscheidung für einen bestimmten Mietinteressenten vorbehalten und darauf hinweisen, dass der Makler bzw. Hausverwalter ohne Rücksprache keine Zusagen geben darf.Beauftragt der Vermieter einen Makler, ist er als Auftraggeber im Erfolgsfall zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet. Allerdings kann der Vermieter mit dem Makler auch vereinbaren, dass dieser Provisionsansprüche ausschließlich an den Mieter stellt. Dies ist jedenfalls dann üblich, wenn mit einer großen Nachfrage gerechnet werden kann. Handelt es sich dagegen um ein eher schwer zu vermittelndes Objekt, wird der Vermieter die zu zahlende Provision übernehmen. Darauf sollte bereits in der Zeitungsannonce hingewiesen werden, da andernfalls ein Teil der Mietinteressenten davon absehen werden, Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Zulässig ist letztlich auch eine Provisionsvereinbarung mit beiden Parteien. Jedenfalls sollten vorab zur Vermeidung von Auseinandersetzungen klare Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer und in welcher Höhe eine Provision zu zahlen hat.
Produktinformation
Broschiert: 552 Seiten
Verlag: Haufe-Lexware; Auflage: 6., 6. Auflage 2011 (6. Dezember 2011)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3648017756
ISBN-13: 978-3648017753
Größe und/oder Gewicht:
15,1 x 4,3 x 21,8 cm
Durchschnittliche Kundenbewertung:
3.5 von 5 Sternen
4 Kundenrezensionen
Amazon Bestseller-Rang:
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wichtige Infos und interessante Tips für Vermieter, guter Überblick über das, was es zu bedenken gibt, wenn man sich neu mit dem Thema beschäftigt
Dieses Buch ist sehr interessant und informativ. Ein echtes Nachschlagewerk für alle Vermieter < Ich würde es . jederzeit wieder bestellen.
Das Buch macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Wahrscheinlich wird es mir nützlich sein. Das zu beurteilen ist noch zu früh. Allerdings bin ich von der beiliegenden CD, die ja auch zum gekauften Produkt gehört, überhaupt nicht angetan.Ich habe wegen der zahlreichen Sicherheitslücken JAVA deinstalliert. Zu diesem Thema gibt es zahlreiche ernstzunehmende Hinweise.Nachdem ich die CD in meinen Computer geschoben habe, hat diese ungefragt JAVA 6.0 wieder installiert und Firefox wollte das Ganze dann auch gleich wieder als Plugin übernehmen und schon hätte ich wieder eine Sicherheitslücke gehabt.Ich frage mich, warum ein Programm so invasiv sein muss, wenn es doch einfach nur um ein paar Textvorschläge geht, die auch als Worddokumente hinterlegt sein könnten. Es kann doch nicht sein, dass eine Software, die seit geraumer Zeit als sehr bedenklich gilt, ohne weiteres auf dem Computer installiert wird.
Das Vermieter-Praxishandbuch aus dem Haufe-Verlag verdient wirklich eine uneingeschränkte Empfehlung. Zu praktisch allen Fragen sind topaktuelle (4. Aufl.) Erläuterungen enthalten, die auch Nichtjuristen ohne Probleme verstehen und umsetzen können.Die beiliegende CD-ROM rundet das Buch ab; z.B. lassen sich damit Mustermietverträge einfach in die Textverarbeitung importieren und bearbeiten.
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